AGB
1. Geltung
1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Blewa Trade erfolgen ausschliesslich auf der
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Mit Erteilung eines Auftrages, gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende
Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich durch
uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Änderungen, Nebenabreden sowie Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Bestätigung durch Blewa Trade.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mit der Auslieferung oder Rechnungsstellung
zu bestätigen.
2.3 Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist verbindlich.
3. Produktbeschreibung
3.1 Alle Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet,
freibleibend und unverbindlich.
3.2 Insbesondere muss das Vorhandensein von so genannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich
durch uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu
einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. MWST zzgl. Versandkosten.
4.2 Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Rechnung
aufgeführten Preise. Erhöht sich der Verkaufspreis so kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder
die Preisdifferenz begleichen.
4.3 Zusätzliche Leistungen wie z.B. Versandkosten werden gesondert berechnet.
4.4 Swico- bzw. Suissagebühren sind im Preis enthalten.
5. Lieferfristen
5.1 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5.2 Produkte, welche per Vorauszahlung bestellt werden, werden erst bei Zahlungseingang reserviert.
5.3 Von uns abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung.
5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt eine
Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.
5.5 Lieferverzüge treten nicht ein, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik usw. (Liste ist nicht abschliessend). Gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer
keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Zahlung
6.1 Sämtliche Bestellungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, bzw. per Nachnahme
oder bei Abholung Bar.
6.2 Lieferungen auf Rechnungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch Blewa Trade. Wir behalten uns das Recht vor, dies ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6.3 Wird eine Bestellung, aus welchem Grund auch immer storniert, wird der einbezahlte Betrag
abzüglich der entstandenen Spesen (insbesondere bei Zahlung per Kreditkarte oder Paypal) rückerstattet.
Rückerstattungen können nur auf ein Bank-, Post oder Paypalkonto erfolgen.
7. Gefahrenübergang
7.1 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person oder Personen übergeben worden ist. Für die Zusendung von Gegenständen an die
jeweilige Servicestelle trägt der Kunde die Gefahr bis zum deren Eintreffen.
7.2 Die Verantwortung die Ware gegen Transportschäden bzw. Verlust zu versichern liegt beim
Kunden. Blewa Trade stellt die notwendigen Zusatzleistungen der Post zur Auswahl. Die Kosten hierfür sind vom
Kunden zu tragen.
8. Transportschäden
8.1 Transportschäden werden nicht durch Blewa Trade abgewickelt, sondern vom zustäändigen
Transportunternehmen. Im Falle eines Transportschadens setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Transportunternehmen
in Verbindung, und lassen Sie ein Schadensprotokoll erstellen.
9. Lieferumfang
9.1 Sollte das Material in Qualität, Ausführung oder Anzahl nicht der Bestellung entsprechen,
ist dies innert einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich an Blewa Trade zu melden. Ein allfälliger
Austausch kann nur innerhalb der ersten 3 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen.
10. Gewährleistung
10.1 Blewa Trade gewährleistet, dass die gelieferten Produkte im Zeitpunkt der Lieferung den
Herstellerspezifikationen (falls vorhanden) und den branchenüblichen Standards entsprechen. Jegliche weitere
Gewährleistung wird ausgeschlossen.
10.2 Blewa Trade gewährt auf die von ihr gelieferten Produkte 12 Monate Garantie; Abweichungen davon
sind speziell gekennzeichnet. Auf Richter Produkte gewähren wir 3 Jahre Garantie. Darüber
hinausgehende Garantieansprüche werden von Blewa Trade administrativ abgewickelt. Die Versandkosten für die Hin-
und Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
10.3 Auf Verbrauchsmaterialien (Akkus, Toner, Tintenpatronen, CD/DVD-Rohlinge, usw.) entfällt
jegliche Gewährleistung.
10.4 Bei einem fehlerhaften Produkt kommt Blewa Trade ihrer Verpflichtung nach, indem sie den
fehlerhaften Artikel nachbessert bzw. entsprechenden Ersatz liefert. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Artikeln welche nicht mehr lieferbar bzw. nicht mehr zu reparieren sind, behält sich Blewa
Trade das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzartikel oder eine Gutschrift zum aktuellen Wert des defekten Artikels
zu liefern. Eine Rückzahlung dieser Gutschrift ist nicht möglich. Für Ersatzartikel bleibt die Garantiezeit
ab dem ersten Kaufdatum verbindlich.
10.5 Im Garantiefalle nehmen Sie bitte zuerst mit uns Kontakt auf, damit das weitere Vorgehen
abgesprochen werden kann. Für Rücksendung welche ohne vorherige Rücksprache bei uns eintreffen erheben wir
eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch CHF 25.00 zzgl. MWST.
10.6 Bietet der Hersteller die Möglichkeit einer direkten Garantieabwicklung an, so können
diese Herstellergarantieansprüche von Blewa Trade für den Kunden administrativ abgewickelt werden. Die Abwicklung
erfolgt dabei stets ohne eigene Gewähr oder Haftung. Für die administrative Abwicklung berechnen für CHF 50.00 inkl.
MST pro Garantiefall.
10.7 Pixelfehler bei TFT/LCD-Monitoren sind momentan produktionstechnisch nicht ganz auszuschließen
und stellen bei Einhaltung der Toleranzwerte (siehe ISO-Norm 13406-2) keinen Mangel / Austauschgrund dar.
11. Gewährleistungs- und Haftungsbegrenzung
11.1 Alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden,
insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt
vom Vertrag sind hiermit ausgeschlossen.
11.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am
Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle.
11.3 Höhere Gewalt: Blewa Trade haftet ausdrücklich nicht für die Folgen vom Willen der
Parteien unabhängiger Ereignisse, wie Krieg, Naturkatastrophen, Boykotte, Streiks etc. oder rechtliche
Unmöglichkeit. Solche Ereignisse höherer Gewalt geben Blewa Trade das Recht, ohne Schadenersatzpflicht entweder
vom Vertrage zurückzutreten oder die Erfüllung desselben entsprechend hinauszuschieben.
11.4 Eine Haftung für Schäden auf Seiten des Kunden, insbesondere für Schäden an Rechten
oder Rechtsgütern des Kunden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für
Mängelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, in jedem Falle ausgeschlossen.
11.5 Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
11.6 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und
die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten
handelt ein Kunde grobfahrlässig, wenn er die tägliche Sicherung unterlässt.
11.7 Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur-, Service- oder Prüfzwecken ein, so willigt er
ein, dass seine gesamten Daten, ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu
sichern, gelöscht werden können. Für eine Datensicherung vor Anlieferung und für die Wiederherstellung der
Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorene Daten frei.
11.8 Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über diese Bestimmungen hinaus die
besonderen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
vom Kunden allein zu seiner Benutzung überlassen, d.h. er darf sie nicht zur Nutzung durch Dritte vervielfältigen
oder sie Dritten zur Nutzung überlassen.
11.9 Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen nicht befolgt oder Änderungen an den Waren
vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jegliche Gewährleistungspflicht für die Blewa Trade.
11.10 Ist das Garantiesiegel der betreffenden Ware beschädigt, führt dies ebenso zum
Erlöschen der Gewährleistungspflicht für Blewa Trade. Wird ein Gerät während der Garantiezeit geöffnet,
erlischt im gleichen Augenblick jeglicher Garantieanspruch.
11.11 Der Garantieanspruch erlischt wenn der Artikel unsachgemäss oder grobfahrlässig behandelt
wird. Garantieansprüche bei Zweckentfremdung des Artikels können ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Schäden,
die durch ässere Gewalteinwirkung entstehen sind von der Garantieleistung ausgenommen.
12. Umtausch und Rückgabe
12.1 Rückgabe/Umtausch von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Darunter fallen
auch Produkte, welche irrtümlich oder aufgrund falscher Annahmen bestellt wurden. Im Falle einer Rücknahme wird
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des aktuellen Kaufpreises, mindestens aber CHF 25.00 inkl. MWST fällig.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Blewa Trade bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis der Kunde die Zahlung
gemäss Rechnung vollständig geleistet hat. Der Kunde ermächtigt Blewa Trade zur Sicherstellung ihrer
Ansprüche mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Auftraggebers die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im
amtlichen Register vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
13.2 Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes instand halten und zugunsten von Blewa Trade gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken
versichern. Der Auftraggeber trifft ferner alle Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch von Blewa Trade weder
beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
14. Annahmeverweigerung/Nichtzustellbarkeit
14.1 Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben stellen wir folgenden Kostensatz in Rechnung.
- die angefallenen Versandkosten für Hin- und Rücksendung
- 25% des Warenwerts
- Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 30.00 inkl. MWST
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien für sämtliche Streitigkeiten aus dem
gegenseitigen Vertragsverhältnis ist das für das Domizil von Blewa Trade massgebende Gericht, d.h. das Kreisgericht
D¨bendorf ZH.
15.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien gestützt auf diese AGB ergeben, gilt
einzig schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Haftung für Links
16.1 Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt:
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten
Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten auf dieser
Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten
Links.
17. Warenzeichen
17.1 Die verwendeten Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung
gilt eine wirksame Bestimmung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt (fehlt eine solche kommt das obligationen Recht zum Tragen). |