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Blog von Richter

Technische Daten

AGB

1. Geltung

1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Blewa Trade erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Mit Erteilung eines Auftrages, gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden.

1.3 Änderungen, Nebenabreden sowie Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Blewa Trade.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mit der Auslieferung oder Rechnungsstellung zu bestätigen.

2.3 Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist verbindlich.

3. Produktbeschreibung

3.1 Alle Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.

3.2 Insbesondere muss das Vorhandensein von so genannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist.

4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. MWST zzgl. Versandkosten.

4.2 Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Rechnung aufgeführten Preise. Erhöht sich der Verkaufspreis so kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Preisdifferenz begleichen.

4.3 Zusätzliche Leistungen wie z.B. Versandkosten werden gesondert berechnet.

4.4 Swico- bzw. Suissagebühren sind im Preis enthalten.

5. Lieferfristen

5.1 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

5.2 Produkte, welche per Vorauszahlung bestellt werden, werden erst bei Zahlungseingang reserviert.

5.3 Von uns abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung.

5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.

5.5 Lieferverzüge treten nicht ein, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik usw. (Liste ist nicht abschliessend). Gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Zahlung

6.1 Sämtliche Bestellungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, bzw. per Nachnahme oder bei Abholung Bar.

6.2 Lieferungen auf Rechnungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Blewa Trade. Wir behalten uns das Recht vor, dies ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6.3 Wird eine Bestellung, aus welchem Grund auch immer storniert, wird der einbezahlte Betrag abzüglich der entstandenen Spesen (insbesondere bei Zahlung per Kreditkarte oder Paypal) rückerstattet. Rückerstattungen können nur auf ein Bank-, Post oder Paypalkonto erfolgen.

7. Gefahrenübergang

7.1 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person oder Personen übergeben worden ist. Für die Zusendung von Gegenständen an die jeweilige Servicestelle trägt der Kunde die Gefahr bis zum deren Eintreffen.

7.2 Die Verantwortung die Ware gegen Transportschäden bzw. Verlust zu versichern liegt beim Kunden. Blewa Trade stellt die notwendigen Zusatzleistungen der Post zur Auswahl. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.

8. Transportschäden

8.1 Transportschäden werden nicht durch Blewa Trade abgewickelt, sondern vom zustäändigen Transportunternehmen. Im Falle eines Transportschadens setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Transportunternehmen in Verbindung, und lassen Sie ein Schadensprotokoll erstellen.

9. Lieferumfang

9.1 Sollte das Material in Qualität, Ausführung oder Anzahl nicht der Bestellung entsprechen, ist dies innert einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich an Blewa Trade zu melden. Ein allfälliger Austausch kann nur innerhalb der ersten 3 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen.

10. Gewährleistung

10.1 Blewa Trade gewährleistet, dass die gelieferten Produkte im Zeitpunkt der Lieferung den Herstellerspezifikationen (falls vorhanden) und den branchenüblichen Standards entsprechen. Jegliche weitere Gewährleistung wird ausgeschlossen.

10.2 Blewa Trade gewährt auf die von ihr gelieferten Produkte 12 Monate Garantie; Abweichungen davon sind speziell gekennzeichnet. Auf Richter Produkte gewähren wir 3 Jahre Garantie. Darüber hinausgehende Garantieansprüche werden von Blewa Trade administrativ abgewickelt. Die Versandkosten für die Hin- und Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

10.3 Auf Verbrauchsmaterialien (Akkus, Toner, Tintenpatronen, CD/DVD-Rohlinge, usw.) entfällt jegliche Gewährleistung.

10.4 Bei einem fehlerhaften Produkt kommt Blewa Trade ihrer Verpflichtung nach, indem sie den fehlerhaften Artikel nachbessert bzw. entsprechenden Ersatz liefert. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Artikeln welche nicht mehr lieferbar bzw. nicht mehr zu reparieren sind, behält sich Blewa Trade das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzartikel oder eine Gutschrift zum aktuellen Wert des defekten Artikels zu liefern. Eine Rückzahlung dieser Gutschrift ist nicht möglich. Für Ersatzartikel bleibt die Garantiezeit ab dem ersten Kaufdatum verbindlich.

10.5 Im Garantiefalle nehmen Sie bitte zuerst mit uns Kontakt auf, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Für Rücksendung welche ohne vorherige Rücksprache bei uns eintreffen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch CHF 25.00 zzgl. MWST.

10.6 Bietet der Hersteller die Möglichkeit einer direkten Garantieabwicklung an, so können diese Herstellergarantieansprüche von Blewa Trade für den Kunden administrativ abgewickelt werden. Die Abwicklung erfolgt dabei stets ohne eigene Gewähr oder Haftung. Für die administrative Abwicklung berechnen für CHF 50.00 inkl. MST pro Garantiefall.

10.7 Pixelfehler bei TFT/LCD-Monitoren sind momentan produktionstechnisch nicht ganz auszuschließen und stellen bei Einhaltung der Toleranzwerte (siehe ISO-Norm 13406-2) keinen Mangel / Austauschgrund dar.

11. Gewährleistungs- und Haftungsbegrenzung

11.1 Alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind hiermit ausgeschlossen.

11.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle.

11.3 Höhere Gewalt: Blewa Trade haftet ausdrücklich nicht für die Folgen vom Willen der Parteien unabhängiger Ereignisse, wie Krieg, Naturkatastrophen, Boykotte, Streiks etc. oder rechtliche Unmöglichkeit. Solche Ereignisse höherer Gewalt geben Blewa Trade das Recht, ohne Schadenersatzpflicht entweder vom Vertrage zurückzutreten oder die Erfüllung desselben entsprechend hinauszuschieben.

11.4 Eine Haftung für Schäden auf Seiten des Kunden, insbesondere für Schäden an Rechten oder Rechtsgütern des Kunden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für Mängelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, in jedem Falle ausgeschlossen.

11.5 Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

11.6 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grobfahrlässig, wenn er die tägliche Sicherung unterlässt.

11.7 Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur-, Service- oder Prüfzwecken ein, so willigt er ein, dass seine gesamten Daten, ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern, gelöscht werden können. Für eine Datensicherung vor Anlieferung und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorene Daten frei.

11.8 Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über diese Bestimmungen hinaus die besonderen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese vom Kunden allein zu seiner Benutzung überlassen, d.h. er darf sie nicht zur Nutzung durch Dritte vervielfältigen oder sie Dritten zur Nutzung überlassen.

11.9 Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen nicht befolgt oder Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistungspflicht für die Blewa Trade.

11.10 Ist das Garantiesiegel der betreffenden Ware beschädigt, führt dies ebenso zum Erlöschen der Gewährleistungspflicht für Blewa Trade. Wird ein Gerät während der Garantiezeit geöffnet, erlischt im gleichen Augenblick jeglicher Garantieanspruch.

11.11 Der Garantieanspruch erlischt wenn der Artikel unsachgemäss oder grobfahrlässig behandelt wird. Garantieansprüche bei Zweckentfremdung des Artikels können ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Schäden, die durch ässere Gewalteinwirkung entstehen sind von der Garantieleistung ausgenommen.

12. Umtausch und Rückgabe

12.1 Rückgabe/Umtausch von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Darunter fallen auch Produkte, welche irrtümlich oder aufgrund falscher Annahmen bestellt wurden. Im Falle einer Rücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des aktuellen Kaufpreises, mindestens aber CHF 25.00 inkl. MWST fällig.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Blewa Trade bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis der Kunde die Zahlung gemäss Rechnung vollständig geleistet hat. Der Kunde ermächtigt Blewa Trade zur Sicherstellung ihrer Ansprüche mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Auftraggebers die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

13.2 Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand halten und zugunsten von Blewa Trade gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Der Auftraggeber trifft ferner alle Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch von Blewa Trade weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

14. Annahmeverweigerung/Nichtzustellbarkeit

14.1 Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben stellen wir folgenden Kostensatz in Rechnung.
- die angefallenen Versandkosten für Hin- und Rücksendung
- 25% des Warenwerts
- Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 30.00 inkl. MWST

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien für sämtliche Streitigkeiten aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis ist das für das Domizil von Blewa Trade massgebende Gericht, d.h. das Kreisgericht D¨bendorf ZH.

15.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien gestützt auf diese AGB ergeben, gilt einzig schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Haftung für Links

16.1 Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links.

17. Warenzeichen

17.1 Die verwendeten Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt (fehlt eine solche kommt das obligationen Recht zum Tragen).

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